| Einreise- und Aufenthaltsbedingungen Für einen Urlaubsaufenthalt auf den Seychellen genügt die Besuchsgenehmigung (Visitor's Permit), die grundsätzlich jeder Besucher kostenlos und ohne Visaformalitäten bei der Einreise erhält, wenn keine schwerwiegenden Gründe bestehen, die Einreise zu verweigern und der Besucher
Die Besuchserlaubnis ist längstens für einen Monat gültig. Innerhalb dieses Zeitraums kann die Gültigkeitsdauer auf drei Monate verlängert werden. Weitere Verlängerungen von jeweils höchstens drei Monaten sind bis zu einer Gesamtdauer (gerechnet ab Einreise) von einem Jahr möglich. Alle Verlängerungen müssen innerhalb des Gültigkeitszeitraums beantragt werden. Innerhalb der ersten drei Monate ist die Verlängerung kostenlos; für alle folgenden Verlängerungen ist eine Gebühr von SR 1.000,00 zu zahlen. Die Besuchsgenehmigung berechtigt nicht zu einer Erwerbstätigkeit. Die Genehmigung kann entzogen werden, wenn der Besucher gegen die Bedingungen für ihre Erteilung verstößt. Beabsichtigt der Besucher, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, sollte zuerst eine Arbeitserlaubnis beantragen (siehe unten). Es ist aber auch möglich mit einem Besuchervisum einzureisen und innerhalb von 4 Wochen eine auf längere Zeit ausgestellte Aufenthalts- und Arbeitgenehmigung zu beantragen.
Die Aufenthaltsgenehmigung gilt auch für Angehörige, die in ihr aufgeführt sind. Für die Bearbeitung des Antrages ist eine Gebühr von SR 500,-- und für die Genehmigung selbst eine Gebühr von SR 10 000,-- zu entrichten. Die Aufenthaltsgenehmigung berechtigt nicht zu einer Erwerbstätigkeit. Die Genehmigung verliert u.a. ihre Gültigkeit, wenn ihr Inhaber
Ehegatten oder minderjährige Kinder eines Bürgers der Seychellen können auf dessen Antrag gegen eine Gebühr von SR 100,-- eine Angehörigengenehmigung (Dependant's Permit) erhalten, die sie ebenfalls zum Aufenthalt auf den Seychellen, nicht jedoch zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Die Arbeitsgenehmigung (Gainful Occupation Permit) erlaubt einer Person, die nicht Bürger der Republik Seychellen ist einer Erwerbstätigkeit auf den Seychellen nachzugehen, sei es selbständig oder als Beschäftigter eines Unternehmens oder einer Organisation. Der Antrag auf Erteilung einer solchen Genehmigung muß mindestens zehn Wochen vor dem geplanten Arbeitsbeginn gestellt werden. Es ist nicht gestattet, in das Land einzureisen mit der Absicht, dort eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, ohne vorher eine Arbeitsgenehmigung erhalten zu haben. Den Antrag kann entweder die Person stellen, die die Arbeit ausüben will oder ihr potentieller Arbeitgeber. Bei der Bearbeitung des Antrages werden u. a. folgende Kriterien in Erwägung gezogen:
Bei Antragstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von SR 600,-- fällig. Wird die Genehmigung erteilt, sind für jeweils 30 Tage ihrer Gültigkeit SR 1 500,-- zu entrichten bis zur Dauer von 180 Tagen und SR 10 000,-- für die Dauer von einem Jahr. Außerdem ist eine Sicherheit zu hinterlegen, und gegebenenfalls ist der Arbeitsvertag vorzuweisen. Die Genehmigung ist an den Arbeitgeber und die Tätigkeit gebunden, für die der Antrag gestellt wurde. Eine Arbeitsgenehmigung erlaubt auch den Angehörigen des Inhabers (soweit sie in der Arbeitgenehmigung namentlich aufgeführt sind), bei dem Familienmitglied mit Arbeitgenehmigung für die Dauer der Arbeitsgenehmigung bei ihm auf den Seychellen zu wohnen. Antragsformulare für die oben genannten Genehmigungen (Permits) können bezogen werden bei: Department of Internal Affairs, Alle in diesem Text enthaltenen Informationen (insbesondere auch die Höhe der Gebührensätze) werden nach bestem Wissen weitergegeben, jedoch kann für ihre Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. |
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