Besuchsgenehmigung

Für einen Urlaubsaufenthalt auf den Seychellen genügt die Besuchsgenehmigung (Visitor's Permit), die jeder Besucher kostenlos und ohne Visaformalitäten bei der Einreise erhält, wenn keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen. Der Besucher muss Inhaber eines für die Dauer des Aufenthaltes gültigen Reisedokumentes sein, das von einem von den Seychellen anerkannten Staat ausgestellt ist. In Zweifelsfällen erkundigen Sie sich bitte bei den Behörden Ihres Heimatlandes.

Achtung: Die Seychellen erkennen den Kosovo nicht als unabhängigen Staat an. Ein vom Kosovo ausgestelltes Reisedokument berechtigt daher nicht zur Einreise.

Die Besuchsgenehmigung (Visitor's Permit) wird bei Einreise für die Dauer des geplannten Aufenthaltes, längstens jedoch für drei Monate ausgestellt. Bei der Einreise für einen kurzen Urlaubsaufenthalt muss ein gültiges Ticket für die Heim- oder Weiterreise vorgewiesen werden. Zudem muss der Nachweis erbracht werden mindestens für die ersten 3 Nächte eine Unterkunft gebucht und bezahlt zu haben. Bei längeren Aufenthalten bis zu 3 Monaten kann die Erteilung davon abhängig gemacht werden, dass für den Unterhalt ausreíchend Geldmittel nachgewiesen werden und eine Unterkunft vorab gebucht und bezahlt ist.

Innerhalb der Gültigkeitszeit der Besuchsgenehmigung kann beim Immigration Office in Victoria eine Verlängerung beantragt werden. Verlängerungen von jeweils drei Monaten sind bis zu einer Gesamtdauer (gerechnet ab Einreise) von einem Jahr möglich. Für alle Verlängerungen ist eine Gebühr von derzeit etwa 70 € zu bezahlen.

Keine Besuchsgenehmigung bei Einreise aus Infektionsgebieten

Die Seychellen sind weitgehend frei von "Tropenkrankheiten". Damit das so bleibt wird die Besuchserlaubnis in einigen Fällen verweigert. Dazu gehört die Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebiet ohne den Nachweis einer wirksamen Impfung oder die Einreise aus einem Ebolainfektionsgebiet.

Aktuelle Informationen finden Sie auf der Webseite : www.mfa.gov.sc/static.php?content id=2

Aufenthaltserlaubnis

Eine Aufenthaltserlaubnis (Residence Permit) wird erteilt, wenn beabsichtigt ist sich länger als drei Monate auf den Seychellen aufzuhalten und gegen den Aufenthalt keine schwerwiegenden Einwände bestehen. Außerdem müssen ausreichende Mittel zur Verfügung stehen, um den geplanten Aufenthalt zu finanzieren. Es sind ferner entweder familiäre oder häusliche Bindungen zu den Seychellen oder besondere Beiträge zum wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Leben der Seychellen erforderlich.

Die Aufenthaltsgenehmigung gilt auch für Angehörige, die in ihr aufgeführt sind. Für die Bearbeitung des Antrages ist eine Gebühr von SR 500 und für die Genehmigung selbst eine Gebühr von SR 10 000 zu entrichten. Die Genehmigung verliert ihre Gültigkeit, wenn ihr Inhaber die Seychellen für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten verläßt, ohne den Director of Immigration von der Absicht zu unterrichten, auf die Seychellen zurückzukehren.

Ehegatten oder minderjährige Kinder eines Bürgers der Seychellen können auf dessen Antrag gegen eine Gebühr von SR 100 eine Angehörigengenehmigung (Dependant's Permit) erhalten, die sie ebenfalls zum Aufenthalt auf den Seychellen, nicht jedoch zur Erwerbstätigkeit berechtigt.

Arbeitsgenehmingung

Die Arbeitsgenehmigung (Gainful Occupation Permit) erlaubt einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Der Antrag auf Erteilung einer Arbeitsgenehmigung muß spätestens zehn Wochen vor dem geplanten Arbeitsbeginn gestellt werden. Es ist nicht gestattet mit der Absichtin das Land einzureisen dort eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, ohne vorher eine Arbeitsgenehmigung erhalten zu haben. Den Antrag kann entweder die Person stellen, welche die Arbeit ausüben will oder ihr potentieller Arbeitgeber.

Dem Antrag wird stattgegeben, wenn sich aus der Abwägung folgender Kriterien ein positives Bild ergibt:

- Charakter, Reputation und Gesundheit der zu beschäftigenden Person

- berufliche oder technische Qualifikation

- finanzielle Mittel

- kann die Arbeit von Personen ausgeführt werden, die sich bereits im Land aufhalten

- Schutz von Interessen vor Ort

- wirtschaftlicher oder sozialer Nutzen für die Seychellen

Bei Antragstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von SR 600 fällig. Wird die Genehmigung erteilt, sind für jeweils 30 Tage ihrer Gültigkeit SR 1.500 zu entrichten. Bei einer Arbeitserlaubnis für bis zu einem Jahr beträgt die Gebühr SR 10.000. Ferner ist eine Sicherheit zu hinterlegen. Die Genehmigung ist an die Tätigkeit bei dem Arbeitgeber gebunden, für den der Antrag gestellt wurde. Sie erlaubt auch den in ihr aufgeführten Angehörigen beim Inhaber der Genehmigung zu wohnen.

Änderungen der Bestimmungen auch hinsichtlich der Gebühren sind vorbehalten.

Antragsformulare für die oben genannten Genehmigungen (Permits) können bei folgender Stelle bezogen werden:

Department of Internal Affairs, Immigration Division, Independence House, Victoria, Mahé, Republic of Seychelles

Telefon (+248) 461 11 00, Telefax (+248) 422 50 35. Näheres siehe: http://www.statehouse.gov.sc/uploads/downloads/filepath_61.pdf .