Landerwerb durch Nicht-Seychellois

Ausländer oder ausländische juristische Personen können auf den Seychellen Grundstücke erwerben. Hierfür ist eine spezielle Genehmigung der Regierung erforderlich die nach eingehender Prüfung erteilt wird und für 1 Jahr gültig ist. Es ist auch möglich Anteile an Firmen zu erwerben, die Grundeigentum haben.

Ein Antrag auf Erwerb einer Immobilie, des Erwerbs eines Anteils an einer Firma die Immobilieneigentümerin ist oder auf langjährige Pacht einer Immobilie muss beim "Office of the Principal Secretary, Habitat and Development Planning at the Ministry of Land Use and Habitat" eingereicht werden. Dies kann der Erwerber selbst erledigen oder von einem Notar oder einen Rechtsanwalt durchführen lassen. Für die Bearbeitung des Antrags wird eine Gebühr in Höhe von 1,5% des voraussichtlichen Kaufpreises erhoben. Im Falle einer Pacht beträgt die Gebühr 1,5% der Mietzahlung für 1 Jahr. Wenn ein Ausländer einen Anteil an einer Firma mit Immobilienbesitz erwerben will, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1.000 SR zu entrichten .

Der Antrag kann nur genehmigt werden, wenn ihm ein Vorschlag für die Entwicklung der Immobilie beiliegt. Wenn die Immobilie als Ferienhaus gedacht ist, ist die normale Grunderwerbssteuer von 4 %, 30% des Kaufpreises bis zu 50.000 SR sowie 10 % auf den über 50.000 SR hinausgehenden Kaufpreis zu entrichten. Bei einem Grundstück im Wert von 500.000 SR beträgt diese Steuer also 60.000 SR (30 % von 50.000 SR plus 10 % von 450.000 SR). Zusätzlich muss der Ausländer eine im Bescheid genannte Summe in Euro oder Dollar auf einem Devisenkonto der Seychellen deponieren. Die Devisen werden in Rupien getauscht und müssen vom Erwerber des Grundstückes für die Entwicklung des Grundstückes eingesetzt werden.

Bei Investitionen in touristische oder industrielle Immobilien entfällt die Steuer in Höhe von 30 % des Kaufpreises und die Verpflichtung Devisen zur Entwicklung des Grundstückes ins Land zu bringen.

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Die Steuersätze und Bedingungen können sich auch kurzfristig ändern