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Besondere Zollvorschriften Die Einfuhr von Waffen, Drogen und pornografischem Material aller Art ist verboten. Wertvolle elektronische Geräte sind bei der Einreise zu deklarieren. Zu verzollende Waren sind bis zu einem Höchstwert von 3.000 SR vom Zoll befreit. Wenn Waren von höherem Wert importiert werden (teure elektronische Ausrüstung u.s.w.) muss sie verzollt werden. Bei Rücknahme nach der Reise kann der bezahlte Zoll zurückerstattet werden. Einfuhrhöchstmengen pro Person:
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